Kirchenvorstandswahl 2025

Kandidatur für den Kirchenvorstand

So geht das mit der Wahl

Nächstes Jahr ist Kirchenvorstandswahl: Am 26. Oktober 2025 entscheiden die Gemeindeglieder, wer sie in den nächsten sechs Jahren vertreten wird. Reinhard Berger stellte 10 Fragen an Pfarrerin Ulrike Joachimi, Beauftragte für die Kirchenvorstandswahl beim Landeskirchenamt.

Müssen Kandidaten in der Gemeinde wohnen, in der sie zur Wahl stehen?

Sie müssen der Kirchengemeinde angehören.

Können sich Kandidaten selbst vorschlagen?

Ja, Sie brauchen mindestens 10 Unterschriften von wahlberechtigten Gemeindegliedern, in Gemeinden unter 1000 Mitgliedern mindestens 5 Unterschriften.

Wie alt muss ein Kandidat mindestens bzw. höchstens sein, um gewählt zu werden?

Das Mindestalter ist 18 Jahre. Nach oben gibt es keine Grenze.

Welche beruflichen Voraussetzungen müssen Kandidaten haben?

Sie brauchen keine besonderen beruflichen Voraussetzungen. Eine theologische Ausbildung ist also nicht erforderlich.

Bekommen Mitglieder des Kirchenvorstandes ein Honorar?

Nein, aber ihnen werden Ausgaben erstattet, die mit ihrem Amt zu tun haben.

Neu ist, dass die Kirchenvorstände geschlechtergerecht besetzt werden sollen. In einigen Kirchenvorständen gibt es bislang fast nur Frauen. Wenn das so bliebe, würden diese Kirchenvorstände abgeschafft?

Nein, weil es eine Soll- und keine Mussbestimmung ist. Hintergrund ist, dass beide Geschlechter vertreten sein sollen von Menschen, die aus verschiedenen Blickwinkeln auf die Gemeinde schauen.

Wie viele Mitglieder hat ein Kirchenvorstand und was passiert, wenn sich zu wenige Kandidaten melden?

Ein Kirchenvorstand hat mindestens vier und höchstens 15 gewählte Mitglieder, darunter – und das ist neu – auch Verwandte. Wenn es zu wenige Kandidaten geben sollte, würde die Wahl abgesagt.

Und dann?

Möglich ist die Zusammenlegung mit einer Nachbarkirchengemeinde.

Wenn ein Kandidat nicht gewählt wird, kann er vom neuen Kirchenvorstand nachträglich berufen werden. Wäre das nicht eine Verfälschung des Wählerwillens?

Das finde ich nicht. Hintergrund ist, dass Menschen mit bestimmten Eignungen berufen werden dürfen, damit der Vorstand für alle ihm obliegenden Aufgaben qualifiziert ist. Zum Beispiel Jugendliche ab 14 Jahre. Stimmberechtigt sind sie aber erst ab 18.

Wie lange dauert eine Legislaturperiode, und kann ein Kandidat vorher aussteigen?

Die Wahlperiode dauert sechs Jahre. Aus persönlichen Gründen kann ein gewähltes oder berufenes Mitglied die Arbeit niederlegen.

Interview: Reinhard Berger

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